Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Dienstleistungsverträge zwischen German Security & Protection GmbH (nachfolgend „Auftragnehmer") und dem jeweiligen Kunden (nachfolgend „Auftraggeber"). Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nur anerkannt, soweit wir diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben.
§ 2 Leistungsbeschreibung
Der Auftragnehmer erbringt Sicherheitsdienstleistungen als selbstständiges Unternehmen. Der Auftraggeber kann zwar Ort und Zeit der Leistungserbringung bestimmen, die Einteilung des Personals obliegt jedoch ausschließlich dem Auftragnehmer.
§ 3 Mitwirkungspflichten
Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle für die ordnungsgemäße Durchführung der Leistung notwendigen Informationen vollständig und wahrheitsgemäß mitzuteilen. Verzögerungen aufgrund mangelnder Mitwirkung gehen zu Lasten des Auftraggebers.
§ 4 Vergütung und Zahlungsbedingungen
Die Vergütung wird individuell vereinbart. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu begleichen. Die Abrechnung erfolgt monatlich.
§ 5 Haftung
Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
§ 6 Vertragslaufzeit und Kündigung
Die Vertragslaufzeit richtet sich nach der individuellen Vereinbarung. Jede Partei kann den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos kündigen. Bei Vertragsende sind alle überlassenen Materialien zurückzugeben.
§ 7 Geheimhaltung und Datenschutz
Der Auftragnehmer behandelt alle ihm bekannt gewordenen Informationen des Auftraggebers streng vertraulich und verpflichtet sein Personal entsprechend. Die datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere die DSGVO, werden eingehalten.
§ 8 Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist der Sitz des Auftragnehmers. Änderungen bedürfen der Schriftform. Einzelne unwirksame Klauseln berühren die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.